Zur Vorbereitung und Antragstellung über einzelne Angelegenheiten kann der Gemeinderat aus seiner Mitte nach dem Verhältniswahlrecht Fachausschüsse bestellen. Darunter hat der Gemeinderat die Pflicht einen Prüfungsausschuss zu bilden. Die Bestellung von Ausschüssen ist in der Steiermärkischen Gemeindeordnung geregelt.