Begehung Staatsgrenze
Das Bundesamt für Eich und Vermessungswesen hat mitgeteilt, dass in der Zeit vom 30. März bis voraussichtlich 29. Mai 2026 Arbeiten zur Vermessung und Vermarkung der Staatsgrenze durchgeführt werden. Diese Arbeiten werden in den Katastralgemeinden Altneudörfl, Dedenitz, Kellerdorf, Laafeld, Leitersdorf I, Radkersburg, Sicheldorf und Zelting stattfinden.
Hierfür dürfen die vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen betrauten Personen ohne Zustimmung der Eigentümer:
Die an oder in der Nähe der Staatsgrenze liegenden Grundstücke betreten und soweit es die Bewirtschaftungsverhältnisse erlauben, befahren.
Bäume, Sträucher und sonstige Pflanzen, welche die Vermessungs- und Vermarkungsarbeiten, sowie die Sichtbarkeit der Staatsgrenze behindern, im notwendigen Umfang beseitigen oder stutzen
Alle erforderlichen Staatsgrenzzeichen anbringen und sichern