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Kurzparkzonenverordnung

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Bad Radkersburg hat in seiner Sitzung am 17.12.2025 eine auf die gültige Gesetzeslage angepasste Kurzparkzonenverordnung beschlossen. Die bestehende Kurzparkzone 1 (Blaue Zone) „Altstadt“ wurde um einen geringfügigen Teil der „Neubaustraße“ (Bereich des Seniorentageszentrums) erweitert.

Die Kurzparkzonen im Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Bad Radkersburg stellen sich nun wie folgt dar:

Kurzparkzone 1: Blaue Zone „Altstadt“ und „Neubaustraße“ – Gebührenfrei

  • Werktags Montag bis Freitag von 800 – 1800 Uhr und Samstag von 800 bis 1200 Uhr

  • Erlaubte Parkdauer: 90 Minuten

Kurzparkzone 2: Grüne Zone „Parkplatz Stadtgraben“ und „Parkplatz Hasenheide“ – Gebührenfrei

  • Werktags Montag bis Freitag von 900 - 1200 Uhr und 1400 - 1700 Uhr

  • Erlaubte Parkdauer: 180 Minuten

Ausnehmegenehmigungen

Weiters hat der Gemeinderat der Stadtgemeinde Bad Radkersburg eine Gebietsabgrenzungsverordnung beschlossen. In dieser sind Gebiete festgelegt, in denen bestimmte Personengruppen eine Ausnahmegenehmigung für unbeschränktes Parken in der Kurzparkzone beantragen können.

Es gibt die Möglichkeit für Bewohner des Gebietes 1 („Altstadt“), für Bewohner des Gebietes 2 („Neubaustraße“) sowie für bestimmte Personengruppen unter gewissen Voraussetzungen Ausnahmegenehmigungen zu beantragen.

Bestehende Ausnahmegenehmigungen gelten bis zum Ablauf ihrer Gültigkeitsdauer weiter!

Für weitere Informationen stehen Ihnen die MitarbeiterInnen der Stadtgemeinde (Telefonnummer: 03476 2509) gerne zur Verfügung.

Plan: Kurzparkzone

Plan: Gebietsabgrenzung